Warum Selbstverteidigung trainieren?

Selbstverteidigung

Als Selbstverteidigung wird die Vermeidung und die Abwehr von Angriffen auf die seelische oder körperliche Unversehrtheit eines Menschen bezeichnet. Die Spannweite solcher Angriffe beginnt bei Nichtbeachtung, unbedachten Äußerungen, Einnehmen von Gemeinschaftsraum usw., setzt sich fort über Beleidigungen, Mobbing und Körperverletzung und reicht bis zu schwersten Gewaltverbrechen. Dabei ist jedoch immer die Ausübung von Macht das Ziel des Täters.
Die weit überwiegende Anzahl solcher Angriffe wird nicht von Fremden, sondern von Bekannten (z. B. Schulkameraden, Verwandte, Ehepartner usw.) verübt.
Bei der Verteidigung gegen nicht-körperliche Angriffe spricht man heute auch von Selbstbehauptung (als Substantiv zu sich behaupten).

 

Unter den juristischen Begriffen Notwehr und Nothilfe sind lediglich Maßnahmen zusammengefasst, die einen gegenwärtigen und rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abwenden, außerdem gilt als Notwehr auch der Schutz von Gegenständen und anderen Rechtsgütern (Quelle: Wikipedia)

§ 32 StGB Notwehr
(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

§ 33 StGB Überschreitung der Notwehr
Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft.

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